Kosten
Kosten
Transparente Tarife gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (Art. 7 Abs. 2 KLV).
7.65 CHF
pro Tag und Einsatz
Ihre maximale Kostenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen besteht. Die Krankenkasse und der Kanton übernehmen den grössten Teil der Pflegekosten.
Leistungen nach Artikel 7 Abs. 2 KLV
| Leistung | Tarif pro Stunde |
|---|---|
| Beratung (Bedarfsabklärung & Beratung) | 76.90 CHF |
| Behandlungspflege | 63.00 CHF |
| Grundpflege | 52.60 CHF |
Gut zu wissen
- Die Tarife entsprechen den gesetzlichen Vorgaben der Krankenpflege-Leistungsverordnung.
- Leistungen werden nach ärztlicher Verordnung erbracht und mit der Krankenkasse abgerechnet.
- Die maximale Beteiligung der Klientinnen und Klienten beträgt 7.65 CHF pro Tag.
