Kosten

Kosten

Transparente Tarife gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (Art. 7 Abs. 2 KLV).

7.65 CHF

pro Tag und Einsatz

Ihre maximale Kostenbeteiligung

Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen besteht. Die Krankenkasse und der Kanton übernehmen den grössten Teil der Pflegekosten.

Leistungen nach Artikel 7 Abs. 2 KLV

LeistungTarif pro Stunde
Beratung (Bedarfsabklärung & Beratung)76.90 CHF
Behandlungspflege63.00 CHF
Grundpflege52.60 CHF

Gut zu wissen

  • Die Tarife entsprechen den gesetzlichen Vorgaben der Krankenpflege-Leistungsverordnung.
  • Leistungen werden nach ärztlicher Verordnung erbracht und mit der Krankenkasse abgerechnet.
  • Die maximale Beteiligung der Klientinnen und Klienten beträgt 7.65 CHF pro Tag.